Bestimmte Modernisierungen und deren Umlage auf die Miete sind grundsätzlich erlaubt, wenn sich hierdurch die Miete nicht um mehr als 1,00 € pro Quadratmeter erhöht. Dies gilt auch im Falle mehrfacher Modernisierungen im Geltungszeitraum des Gesetzes.

Vermietende müssen die erhöhte Miete bei der  Investitionsbank Berlin anzeigen. Sie können eine Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen per Formular anzeigen.

Welche Modernisierungen sind erlaubt?

Modernisierungsmaßnahmen:
  1. zu der Vermietende aufgrund eines Gesetzes verpflichtet sind,
  2. zur Wärmedämmung der Gebäudehülle, der Kellerdecke, der obersten Geschossdecke oder des Daches,
  3. zur Nutzung erneuerbarer Energien,
  4. zur energetischen Fenstererneuerung,
  5. zum Heizanlagenaustausch mit Heizanlagenoptimierung,
  6. zum Aufzugsanbau oder
  7. zum Abbau von Barrieren durch Schwellenbeseitigung, Türverbreiterung oder Badumbau.