Die Mietentabelle legt fest, wie hoch die Nettokaltmiete in Abhängigkeit von Alter und Ausstattung einer Wohnung bei einer Wiedervermietung sein darf. Die Obergrenze kann sich bei einer Modernisierung maximal um 1 Euro/m² erhöhen (siehe Modernisierung). Bei Senkung überhöhter Mieten in bestehenden Mietverhältnissen sind die wohnlageabhängigen Ab- bzw. Zuschläge und ein pauschaler Aufschlag von 20 % zu berücksichtigen.

Erstmalige Bezugsfertigkeit der Wohnung und Ausstattung Mietpreis pro Quadratmeter
bis 1918 mit Sammelheizung und mit Bad 6,45 €
bis 1918 mit Sammelheizung oder mit Bad 5,00 €
bis 1918 ohne Sammelheizung und ohne Bad 3,92 €
1919 bis 1949 mit Sammelheizung und mit Bad 6,27 €
1919 bis 1949 mit Sammelheizung oder mit Bad 5,22 €
1919 bis 1949 ohne Sammelheizung und ohne Bad 4,59 €
1950 bis 1964 mit Sammelheizung und mit Bad 6,08 €
1950 bis 1964 mit Sammelheizung oder mit Bad 5,62 €
1965 bis 1972 mit Sammelheizung und mit Bad 5,95 €
1973 bis 1990 mit Sammelheizung und mit Bad 6,04 €
1991 bis 2002 mit Sammelheizung und mit Bad 8,13 €
2003 bis 2013 mit Sammelheizung und mit Bad 9,80 €

Für Wohnungen mit moderner Ausstattung erhöht sich der Wert um 1,00 €. Eine moderne Ausstattung liegt vor, wenn mindestens drei der folgenden Merkmale vorhanden sind:

  • schwellenlos erreichbarer Aufzug,
  • Einbauküche,
  • hochwertige Sanitärausstattung,
  • hochwertiger Bodenbelag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume,
  • Energieverbrauchskennwert von weniger als 120 kWh/ (m² a).