Auch für sie gilt das Gesetz. Liegt der Wohnraum in Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, erhöht sich jedoch die Mietobergrenze um einen Zuschlag von 10 %, bevor ggf. Zu-/oder Abschläge hinzukommen (siehe Beispielrechnung unter »Wie wird eine überhöhte Miete berechnet?«)