Die zivilrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Mietrecht werden durch den Mietendeckel nicht außer Kraft gesetzt. Mieterhöhungsspielräume im Rahmen des Mietendeckels, z.B. bei sehr preiswerten Wohnungen mit moderner Ausstattung, stehen daher unter dem Vorbehalt der Umsetzbarkeit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Auch der qualifizierte Berliner Mietspiegel 2019 hat weiterhin Bestand. Anwendbar ist er insbesondere auf die vom Mietendeckel ausgenommenen Neubau-Wohnungen ab 2014.