Grundsteuerreform 2022! Was kommt auf Eigentümer in Panketal zu?
Nach langem hin und her ist die Grundsteuerreform Realität geworden und die Finanzbehörden setzen sie nun um. XXL-Bürokratie und Zeitdruck für Eigentümer in Panketal sind Stichworte, die im Bezug auf die Grundsteuerreform durch die Medienlandschaft geistern. Worum geht es dabei genau? Warum schickt das Finanzamt Briefe an Hausbesitzerin in Berlin und Panketal? Diese und die folgenden Fragen beantworten wir in diesem Artikel.
Fakten
Die Grundstückswerte, die Ausgangspunkt für die Berechnung der Grundsteuer sind, basieren in Westdeutschland auf dem Jahr 1964 und in Ostdeutschland auf dem Jahr 1935. Seitdem haben sich Regionen natürlich stark unterschiedlich entwickelt, so dass eine Neuregelung zwingend erforderlich war. Aus den Grundstückswerten, der Steuermesszahl und dem Hebesatz berechnet das Finanzamt die Grundsteuer. Es verändert sich für die meisten Eigentümer also nur, wie der Grundstückswert berechnet wird. Dafür braucht das Finanzamt Rahmendaten des Grundstücks. Um diese Daten zu erfragen, schicken die Finanzämter momentan Briefe an Hausbesitzer.
Wer muss 2022 eine Grundsteuererklärung in Panketal abgeben?
Die Grundsteuerklärung muss abgegeben werden von:
- Grundstückseigentümern
- Erbbauberechtigten
- Wohnungseigentümern (Die Hausverwaltung ist dafür nicht zuständig)
Weiterhin verpflichtet sind Eigentümer von Gebäuden, die auf Land stehen, dass sich im fremden Eigentum befindet und Eigentümer von Landwirtschafts- und Forstbetrieben.
Wie kann ich die Grundsteuererklärung 2022 abgeben?
Die Mehrheit der Eigentümer in Berlin und Panketal muss dafür das Steuerportal Elster nutzen, über dass auch die „normale“ Einkommenssteuererklärung abgegeben wird. Wer noch keinen Zugang zum Elster-Portal hat, muss diesen Online beantragen und ca. 2 Wochen auf den Bestätigungsbrief warten. Einige Eigentümer können diesen aufwändigen Weg umgehen und die Steuererklärung im vereinfachten Verfahren online abgeben. Dazu berechtigt sind Eigentümer die einfache Eigentumsverhältnisse haben also in erster Linie Eigentümer von Einfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen. Ob Sie die Steuererklärung im vereinfachten Verfahren abgeben können, soll ab Juli 2022 durch einen Fragebogen im Elster-Portal bestimmbar sein. Weiterhin wichtig ist, dass die Grundstücke sich in Bundesländern befinden, die die Grundsteuer nach dem sogenannten Bundesmodell berechnen. Das schließt unter anderem die Bundesländer Berlin und Brandenburg ein.
Welche Angaben müssen Grundstückseigentümer machen?
Eigentümer von Grundstücken, deren Wohnimmobilien zu mindestens 80% zu Wohnzwecken genutzt werden, müssen den Bodenrichtwert, die Größe des Grundstücks, die Gemarkung und das Flurstück angeben. Eigentümer von Immobilien, die zu mindestens 80% betrieblichen oder öffentlichen zwecken dienen,
ist das Ganze etwas aufwändiger. Sie müssen die Grundstücksgröße, den Bodenrichtwert, die Gebäudeart und das Baujahr oder das Jahr der Kernsanierung angeben.
Bis wann muss ich die Grundsteuererklärung 2022 abgeben?
Die Grundsteuererklärung 2022 muss bis zum 31. Oktober 2022 abgeben werden. Die Abgabe ist aber erst ab dem 1. Juli 2022 möglich. Es bleiben also insgesamt 3 Monate um die Grundsteuererklärung abzugeben und eventuelle Zwangsmaßnahmen des Finanzamtes zu umgehen.
Wo gibt es Hilfe?
Wenn Sie Immobilieneigentümer sind und diese Erklärung nicht selber abgeben wollen, können Sie diese Aufgabe Ihrem Immobilienberater Gunnar Hamann anvertrauen.
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