
Informationspflichten bis spätestens 22. April 2020 (§§ 3 Abs.1, 6 Abs. 4 und 7 MietenWoG) für Bestandsmietverhältnisse:
Informationspflichten zum Mietendeckel? Jeder Vermieter ist unaufgefordert (!) verpflichtet, innerhalb von 2 Monaten seinem Mieter alle Informationen zur Einordnung in die richtige Miethöhe zur Verfügung zu stellen. Dies gilt für alle Mietverträge, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes (vor dem 23. Februar 2020) schon abgeschlossen waren, sei es vor dem 18.06.2019 oder nach dem 18.06.2019. Ein Unterlassen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§11 Abs.1 MietenWoG).
Ich rate Ihnen dazu die Information jedenfalls in Textform, unter Nachweis der Zustellung, zu erteilen.
Folgende Informationen muss das Informationsschreiben mindestens enthalten:
- erstmalige Bezugsfertigkeit und Ausstattung (Definition Sammelheizung / Bad)
- ggf. Berufung auf Merkmal „modern“ (barrierefreier Aufzug, Energieverbrauchskennwert unter 120 kWh / (m²a), Einbauküche, hochwertige Bodenbeläge, hochwertige Sanitärausstattung)
- ggf. Modernisierungszuschläge nach dem 18. Juni 2019 (§ 7 MietenWoG), Modernisierungszuschläge vor dem 18.06.2019 gehören in die “Nettomiete”, § 3 Abs. 5 MietenWoG)
- ggf. Zuschläge 1/2 Familienhaus
Bei einem Verstoß gegen die Informationspflicht gelten ab dem 22.02.2020 empfindliche Ordnungsgelder bis 500.000 €. Beachten Sie, dass bereits fahrlässige Fehler oder Falschangaben die Ordnungswidrigkeit verwirklichen. Die Daten sind deshalb in jedem Fall auf Vollständigkeit und Richtigkeit konkret zu prüfen.
Die Miethöhe richtet sich nach § 5
(1) Obergrenzen zur Bestimmung der monatlich zulässigen Miete ergeben sich in Abhängigkeit von der Wohnfläche einer Wohnung nach Maßgabe der folgenden Tabelle:
Erstmalige Bezugsfertigkeit der Wohnung und Ausstattung | Mietpreis pro Quadratmeter |
bis 1918 mit Sammelheizung und mit Bad | 6,45 Euro |
bis 1918 mit Sammelheizung oder mit Bad | 5,00 Euro |
bis 1918 ohne Sammelheizung und ohne Bad | 3,92 Euro |
1919 bis 1949 mit Sammelheizung und mit Bad | 6,27 Euro |
1919 bis 1949 mit Sammelheizung oder mit Bad | 5,22 Euro |
1919 bis 1949 ohne Sammelheizung und ohne Bad | 4,59 Euro |
1950 bis 1964 mit Sammelheizung und mit Bad | 6,08 Euro |
1950 bis 1964 mit Sammelheizung oder mit Bad | 5,62 Euro |
1965 bis 1972 mit Sammelheizung und mit Bad | 5,95 Euro |
1973 bis 1990 mit Sammelheizung und mit Bad | 6,04 Euro |
1991 bis 2002 mit Sammelheizung und mit Bad | 8,13 Euro |
2003 bis 2013 mit Sammelheizung und mit Bad | 9,80 Euro |
Es dürfen keine Zuschläge für Möblierung verlangt werden. Bei Ein- / Zweifamilienhäusern dürfen 10 % Zuschlag zum Tabellenwert verlangt werden.
Der Tabellenwert erhöht sich um 1 € (pauschal), wenn eine moderne Ausstattung der Wohnung vorliegt. Dies ist der Fall, wenn 3 von 5 Merkmalen vorliegen
- schwellenlos von der Wohnung und vom Hauseingang erreichbarer Personenaufzug,
- Einbauküche,
- hochwertige Sanitärausstattung,
- hochwertiger Bodenbelag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume,
- Energieverbrauchskennwert von weniger als 120 kWh/(m² a).
Bei Modernisierungen sind ggf. weitere Zuschläge bis 1 € zulässig.
Immobilie verkaufen?
Immobilienmakler erstellen eine Verkaufsstrategie. Dabei wird der Zustand Ihrer Immobilie bewertet und nach verschiedenen Berechnungsverfahren ermittelt. Die Makler sind vielfach bewährt wenn es darum geht bestmögliche Verkaufserlöse zu erzielen.
Lassen Sie sich deshalb von CENTURY 21 bei Ihrem Hausverkauf unterstützen:
✔ Kostenlose Bewertung für Verkäufer
✔ Renommierte Experten
✔ Höchste Verkaufserlöse
✔ Sichere Abwicklung
✔ Experten aus Ihrer Nähe
Kontaktieren Sie uns für einen unverbindlichen ersten Beratungstermin.
Wir werden Sie umgehend zurückrufen. Oder rufen Sie uns an unter:
030 / 6800 4030
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!
teile diesen Beitrag
Beratungstermin vereinbaren?
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, damit wir Ihnen schnell weiterhelfen können. Datenschutz ist uns sehr wichtig. Bitte haben Sie deshalb dafür Verständnis, dass wir Ihnen per E-Mail keine vertragsrelevanten Daten übermitteln.
Lassen Sie sich deshalb von CENTURY 21 bei Ihrem Hausaufgaben unterstützen:
✔ Kostenlose Bewertung für Verkäufer
✔ Renommierte Experten
✔ Höchste Verkaufserlöse
✔ Sichere Abwicklung
✔ Experten aus Ihrer Nähe
Kontaktieren Sie uns für einen unverbindlichen ersten Beratungstermin.
Wir werden Sie umgehend zurückrufen. Oder rufen Sie uns an unter:
030 / 6800 4030
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!