Die Kündigung der Wohnung durch den Mieter muss immer schriftlich und auf Papier geschehen. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen per Fax oder E-Mail genügen nicht. Auch die Unterschrift aller Hauptmieter ist zwingend notwendig – ohne sie ist die Kündigung unwirksam.
- deutliche Willensbekundung, dass die Wohnung gekündigt werden soll
- Ort & Datum der Kündigung
- die Wohnung, um die es sich bei der Kündigung handelt (möglichst genau mit Anschrift, Etage, Wohnungsnummer)
- genauer Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses
- eine Bestätigungsaufforderung an den Vermieter für den Eingang der Kündigung und das Beendigungsdatum des Mietvertrags
- die Unterschriften aller im Mietervertrag stehenden Mieter
- Hinweis auf Vereinbarung zur Wohnungsübergabe
Der Mieter einer Wohnung ist gemäß $ 568 Absatz 1 BGB verpflichtet, die Kündigung der Wohnung schriftlich zu erklären. Der Mieter kann jedoch nicht einfach die Wohnung kündigen, sondern muss die Kündigungsfrist und die Kündigungsmodalitäten beachten. Der Mieter sollte sich daher vor der Kündigung der Wohnung informieren und sicherstellen, dass er die Kündigungsfrist und die Kündigungsmodalitäten einhält.
Die Kündigung eines Mietverhältnisses ist eine ernste Angelegenheit. In der Regel ist eine Kündigung nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z. B. eine Veränderung des Arbeitsplatzes oder ein Umzug in eine andere Stadt. Auch wenn ein Mieter die Wohnung nicht mehr benötigt, kann er das Mietverhältnis kündigen.
Mieter sollten jedoch wissen, dass die Kündigung eines Mietverhältnisses nicht so einfach ist, wie man vielleicht denkt. Es gibt einige Regeln und Vorschriften, die beachtet werden müssen, um eine Kündigung wirksam werden zu lassen. Eine der wichtigsten Regeln ist, dass die Kündigung per Einschreiben dem Vermieter zukommen lassen muss.
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