Ein Mehrfamilienhaus aufteilen?

Die Summe der Teile eines Autos ist mehr wert als das Fahrzeug selbst. Schrotthändler leben davon. Und zwar gut. Dasselbe kann auch für Mehrfamilienhäuser gelten. Insbesondere in attraktiven Lagen wie Berlin und dem Umland ist die Nachfrage nach Mehrfamilienhäusern groß. Die Nachfrage nach Wohnungen ist jedoch je nach Berlin-Brandenburger Lage teilweise noch größer. Auch für Eltern, die Mehrfamilienhäuser für den Erbteil auf ihre Kinder verteilen möchten, kann eine Aufteilung sinnvoll sein. Die erste Frage, die sich verkaufswillige Eigentümer von Mehrfamilienhäusern stellen sollten, ist also, wie viel Ihr Haus als ganzes oder in Wohnungen aufgeteilt wert ist. Diese ist abhängig von Lage, Baujahr, Ausstattung und vielen anderen Eigenschaften des Gebäudes. Eine seriöse Einschätzung liefert Ihnen dabei Ihr Immobilienberater Gunnar Hamann.

Eine Marktwerteinschätzung ihres Immobilienberaters ergibt, dass die Aufteilung sinnvoll ist. Was
sind die nächsten Schritte?

Zunächst beauftragen Sie einen Bausachverständigen oder einen Architekten, der die Grundrisse und den Aufteilungsplan vorbereitet. Dafür teilt er das Gebäude in Wohneinheiten auf und ordnet alle Teile des Hauses entweder diesen Wohneinheiten oder dem Gemeinschaftseigentum zu. Er stellt dabei unter anderem sicher, dass alle Wohnungen bewohnbar und zugänglich sind. Dazu gehören unter anderem eine Küche und ein WC für jede Einheit.
Mit dem Aufteilungsplan kann dann beim zuständigen Bauamt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt werden. Mit diesen und den folgenden weiteren


Unterlagen wird der Notar die Teilungserklärung beurkunden und an das Grundbuchamt melden.

Sind all diese Schritte erledigt, können die einzelnen Wohnungen verkauft werden. Natürlich gibt es keine Rose ohne Dornen. Die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses kann Fallstricke aufweisen. Je nachdem, welche Arbeiten beim Kauf eines Mehrfamilienhauses vor der Aufteilung durchgeführt werden, kann die anschließende Vermarktung als gewerblicher Immobilienhandel gelten. Weiterhin darf einem Mieter in einem aufgeteilten Haus drei Jahre lang nur aus berechtigtem Interesse, jedoch nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.
Ihr Immobilienberater wird Sie über die Chancen und Risiken informieren, sodass Sie die bestmögliche Entscheidung treffen können.

Zusammenfassung:

  • Mehrfamilienhäuser aufzuteilen kann sinnvoll sein, um sie besser zu vermarkten.
  • Die Aufteilung kann mit einem überschaubaren zeitlichen und finanziellem Aufwand
    erledigt werden.
  • Ob das sinnvoll ist, muss für jedes Haus individuell betrachtet werden.
  • Es gibt je nach Einzelfall steuerliche Risiken und rechtliche Hemmschuhe. Diese sind jedoch
    im Vorhinein klar und gelten für viele Fälle nicht.
  • Ihr Immobilienberater zeigt Ihnen gerne alle zu Ihnen passenden Möglichkeiten und Sie
    können entscheiden, was wir davon gemeinsam mit Ihnen umsetzen.

teile diesen Beitrag

Beratungstermin vereinbaren?

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, damit wir Ihnen schnell weiterhelfen können. Datenschutz ist uns sehr wichtig. Bitte haben Sie deshalb dafür Verständnis, dass wir Ihnen per E-Mail keine vertragsrelevanten Daten übermitteln.

Lassen Sie sich deshalb von CENTURY 21 bei Ihrem Hausaufgaben unterstützen:

✔ Kostenlose Bewertung für Verkäufer
✔ Renommierte Experten
✔ Höchste Verkaufserlöse
✔ Sichere Abwicklung
✔ Experten aus Ihrer Nähe

Kontaktieren Sie uns für einen unverbindlichen ersten Beratungstermin.

Wir werden Sie umgehend zurückrufen. Oder rufen Sie uns an unter:

030 / 6800 4030

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

KONTAKTIEREN SIE UNS