Mietspiegel Berlin 2019

Am 13. Mai hat Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher den Berliner Mietspiegel 2019 vorgestellt. Die darin abgebildeten Mieten stiegen erfreulicherweise nicht so stark an, wie die Hiobsbotschaften der verschiedenen Wohnungsmarktberichte der letzten Zeit befürchten ließen. Für manche Mieter verspricht der neue Mietspiegel eine Ruhepause im Preissturm. Doch vor allem Mieter von Altbauwohnungen müssen weiter damit rechnen, dass ihr Vermieter unter Berufung auf den neuen Mietspiegel die Miete enorm erhöhen kann. 

Der Berliner Mietspiegel 2021 ist ein qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d Abs. 1 BGB, soweit sich aus folgenden Absätzen nichts anderes ergibt. Es handelt sich um eine Fortschreibung des Mietspiegels 2019 auf Basis von § 558d Abs. 2 BGB.

Eigentümer und Mieter von Immobilien in Berlin müssen sich auf eine ungewisse Zukunft einstellen. Denn das Amtsgericht Spandau hat den Mietspiegel 2021 für nichtig erklärt. Das bedeutet, dass auf der Grundlage dieses Mietspiegels keine Mieterhöhungen vorgenommen werden dürfen. Andere Gerichte haben zuvor jedoch anders entschieden. Das Urteil gilt zwar nur für den Bezirk Spandau, doch wenn sich die Rechtsauffassung in höheren Instanzen durchsetzt, könnte sich die Situation für Eigentümer und Mieter in ganz Berlin ändern. Mieterhöhungen auf der Grundlage des Mietspiegels sind zwar bereits seit einigen Jahren umstritten. Doch das Urteil des Amtsgerichts Spandau ist das erste, das den Mietspiegel tatsächlich für nichtig erklärt. Sollte sich die Rechtsauffassung in höheren Instanzen durchsetzen, könnte das zu erheblichen Veränderungen für Eigentümer und Mieter in Berlin führen.

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Mietspiegel Berlin 2019

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