Die Kündigung des Mietvertrags muss immer schriftlich und auf Papier geschehen. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen per Fax oder E-Mail genügen nicht. Auch die Unterschrift aller Hauptmieter ist zwingend notwendig – ohne sie ist die Kündigung unwirksam.
- deutliche Willensbekundung, dass die Wohnung gekündigt werden soll
- Ort & Datum der Kündigung
- die Wohnung, um die es sich bei der Kündigung handelt (möglichst genau mit Anschrift, Etage, Wohnungsnummer)
- genauer Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses
- eine Bestätigungsaufforderung an den Vermieter für den Eingang der Kündigung und das Beendigungsdatum des Mietvertrags
- die Unterschriften aller im Mietervertrag stehenden Mieter
- Hinweis auf Vereinbarung zur Wohnungsübergabe
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