Räume die nach allen Seiten geschlossen sind wie Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche Räume werden mit zur Wohnfläche gerechnet. Hobbyräume mit einer lichten Höhe von 2 Meter die beheizt und dem wohnen ähnlich gestaltet sind werden im vollen Umfang der Wohnfläche zugeschlagen. Die Häufigkeit der Nutzung spielt hier keine Rolle sagt das Amtsgericht Berlin Wedding mit Urteil vom 13.12.2016 AG Berlin-Wedding, 13.12.2016 – 20 C 298/16
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