Solarpflicht in Deutschland?
Im Europaparlament wird derzeit diskutiert, ob ab dem Jahr 2032 eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen eingeführt werden soll, wenn Wohngebäude umfassend saniert werden. Diese gesetzlichen Vorgaben müssen spätestens dann auch in Deutschland geregelt werden. Die aktuelle Ampel-Regierung plant eine bundesweite Solarpflicht für gewerbliche Neubauten und eine Regelung für private Häuser. Allerdings sind noch Fragen offen, insbesondere in Bezug auf das „Ob und Wie“ einer verpflichtenden Installation von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden.
Wie reagieren die Bundesländer?
Baden-Württemberg
Seit dem 1. Januar 2023 ist in Baden-Württemberg die letzte Stufe des Klimaschutzgesetzes in Kraft getreten. Demnach müssen Hausbesitzer, die ihr Dach grundlegend sanieren, mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Photovoltaikmodulen belegen oder alternativ eine solarthermische Anlage installieren. Bereits zuvor galt die Solarpflicht für Nicht-Wohngebäude, die ab dem 1. Januar 2022 genehmigt wurden, sowie für Parkplätze: Seit Anfang 2022 müssen bei 35 oder mehr Stellplätzen Sonnenkollektoren installiert werden – zuvor galt dies erst ab 75 Stellplätzen. Für Neubauten von Wohngebäuden ist die Regelung seit dem 1. Mai 2022 wirksam.
Berlin
Im März 2020 beschloss die Berliner Landesregierung einen „Masterplan Solarcity“, der vorsieht, dass auf allen öffentlichen Gebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden sollen. Mit dem „Solargesetz Berlin“, das am 17. Juni 2021 vom Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde, werden auch private Eigentümer in die Pflicht genommen. Das Gesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt für Neubauten sowie für Bestandsgebäude bei grundlegenden Dachsanierungen.
Gemäß dem Gesetz müssen die Anlagen zur Gewinnung von Strom oder Wärme aus Sonnenlicht mindestens 30 Prozent des Dachs umfassen. Alternativ ist auch die Installation an der Gebäudefassade oder eine Solarthermieanlage möglich. Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern, Härtefälle oder Häuser, deren Dach ungeeignet ist, sind von der Pflicht befreit.
Brandenburg
In Brandenburg soll die Installation von Solardächern auf neuen öffentlichen Gebäuden und Supermärkten verpflichtend werden. Die Regierung stellte am 21. Februar 2023 einen Gesetzentwurf für eine Neufassung der Bauordnung vor, der auch Dachsanierungen dieser Gebäude sowie Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen umfasst. Bisher ist die Solarpflicht für Privatgebäude nicht geplant.
Hintergrund der Solarpflicht für Wohngebäude
Im Juli 2021 brachte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erstmals die Idee einer bundesweiten Solarpflicht auf öffentlichen und privaten Gebäuden ins Gespräch. Die Grünen-Fraktion folgte im August 2021 mit einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen auf Gebäuden. Vorgesehen sind Ausnahmen für den Denkmalschutz, Dachbegrünung oder unverhältnismäßig hohe Kosten. Eine bundesweite Solarpflicht ist auch im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung verankert, bei gewerblichen Neubauten soll sie verpflichtend sein und bei privaten Neubauten zur Regel werden. Zudem will die Bundesregierung bürokratische und steuerliche Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Privathäusern abbauen.
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