Informationspflichten Mietendeckel
Informationspflichten bis spätestens 22. April 2020 (§§ 3 Abs.1, 6 Abs. 4 und 7 MietenWoG) für Bestandsmietverhältnisse: Jeder Vermieter ist unaufgefordert (!) verpflichtet, innerhalb von 2 Monaten seinem Mieter alle Informationen zur Einordnung in die richtige Miethöhe zur Verfügung zu stellen. Dies gilt für alle Mietverträge, die zum