Kündigung der Wohnung durch den Mieter
Die Kündigung der Wohnung durch den Mieter muss immer schriftlich und auf Papier geschehen.
Die Kündigung der Wohnung durch den Mieter muss immer schriftlich und auf Papier geschehen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, das eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen an keine Frist gebunden ist.