Eine fristlose Kündigung auch bei älteren Mietrückständen ist laut BGH zulässig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, das eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen an keine Frist gebunden ist.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, das eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen an keine Frist gebunden ist.