Das bundesdeutsche Wohnungseigentumsgesetz vom 15. März 1951 regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen .
Betriebskostennachforderungen
BGB § 278, § 556 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1, Satz 2 und 3;