Kündigung der Wohnung durch den Mieter
Die Kündigung der Wohnung durch den Mieter muss immer schriftlich und auf Papier geschehen.
Die Kündigung der Wohnung durch den Mieter muss immer schriftlich und auf Papier geschehen.
Tauben füttern verboten, das Amtsgericht Nürnberg hat entschieden, dass der Vermieter berechtigt ist, das
Vogelspinnen, Giftschlangen und Skorpione sind zwar Kleintiere, jedoch meist giftig. Sie gehören daher grundsätzlich nicht
Kratzspuren einer Katze auf einem Parkett- oder Laminatboden gehören dann zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung,
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass Hunde, welche als Haustiere für das Zusammenleben von Ehegatten
Sie wollen nicht dass bei der Übergabe von Ihrer Wohnung etwas schief läuft. Sind
Bei einem Wohnungsumzug müssen sich Mieter eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter