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Verkehrssicherungspflicht: Überprüfung der Standfestigkeit von Bäumen

Wer auf seinem Grundstück in Panketal und auch in anderen Gebieten, Bäume stehen hat, ist auch für die Verkehrssicherungspflicht zuständig. Kippt ein Baum um und verursacht Schäden auf dem angrenzenden Nachbargrundstück, muss der Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück die Bäume standen, dafür haften. Deswegen sollten Grundstückseigentümer die Standfestigkeit prüfen. Dafür braucht man keinen Fachmann, sollten Sie aber Zweifel haben, empfielt es sich einen Fachmann damit zu beauftragen.

BGH Karlsruhe – Az V ZR 319/02

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Rechtliches

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