Vogelspinnen, Giftschlangen und Skorpione sind zwar Kleintiere, jedoch meist giftig. Sie gehören daher grundsätzlich nicht in eine Mietwohnung. Für Schlangen, Vogelspinnen, Skorpione und andere exotische Kleintiere gilt, dass sie nur dann in einer Mietwohnung gehalten werden dürfen, wenn von ihrer Haltung keine Gefahr ausgeht. Ist der Mieter nicht in der Lage, nachweislich zu dokumentieren, dass diese exotischen Kleintiere völlig ungiftig und ungefährlich sind, und ihr Entweichen völlig ausgeschlossen ist, darf ihm die Tierhaltung verweigert werden (Amtsgericht Hamm, Urteil vom 11.01.1996 – Aktenzeichen 26 C 329/94 -, PuR 1996, 234).
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