Vorkaufsrecht bei Umwandlung zur Eigentumswohnung
Wenn Ihre Mietwohnung verkauft wird sollten Sie sich nicht gleich grämen. Es kommt meist unverhofft aber kein Grund sich nicht doch noch Hoffnung zu machen die Wohnung zu erwerben. Das wichtigste zuerst, der Kauf einer Wohnung berührt erst einmal nicht das bestehendes Mietverhältnis, dieses kann erstmal fortgeführt werden.
Eine weiteres Gesetz verpflichtet den Vermieter bei erstmaliger Umwandlung von Mietwohnung in eine Eigentumswohnung den Mieter der Wohnung ein Vorkaufsrecht einzuräumen, aber nur solange wie Sie Mieter der zu verkaufenden Wohnung sind. Das sogenannte Vorkaufsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert unter dem Paragraphen 577 BGB zu finden. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt aber dennoch, wenn die Wohnung an ein Familienangehörigen oder an einem im Haushalt lebende Personen verkauft wird.
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