MICHAEL GIESEIMMOBILIENBERATUNG & BEWERTUNG

Kostenlos · ohne Anmeldung · auf Ihrem Gerät

Wie lange lässt sich
Ihr Gebäude nutzen?

Alter und Modernisierung verständlich einordnen. In vier Schritten zur modellhaften Restnutzungsdauer nach Anlage 2 ImmoWertV.

Für Wohngebäude. Eine Rechenhilfe mit offenem Rechenweg – kein Gutachten und kein steuerlicher Nachweis.

Zur Berechnung
Gebäudedetails als Ausgangspunkt für die Prüfung von Alter und Zustand
  1. 01Gebäude
  2. 02Modernisierung
  3. 03Berechnung
  4. 04Ergebnis

Schritt 1 von 4 · Gebäude erfassen

01 Gebäude erfassen

Beginnen Sie mit dem ursprünglichen Baujahr. Modernisierungen werden im nächsten Schritt berücksichtigt.

Gebäudealter wird aus Stichtagsjahr minus Baujahr berechnet.

Die GND ist keine steuerliche Abschreibungsdauer. Bei Anwendung örtlicher Bewertungsdaten müssen deren Modelle zusammenpassen (§ 10 ImmoWertV). Der Rechner bestätigt keine lokale Modellkonformität. Technischer Eingabebereich: 1–200 Jahre; abweichende Ansätze brauchen eine belegte Quelle.

Für die interaktive Berechnung benötigen Sie JavaScript. Formel, Grenzen und Quellen sind unten ohne JavaScript lesbar.

Ein Modell verständlich erklärt

Alter, Zustand und Nutzung gehören zusammen.

Der Ausgangswert

Gebäudealter = Stichtagsjahr − ursprüngliches Baujahr (§ 4 Abs. 1). Ohne Modernisierungsansatz lautet die lineare Differenz GND − Alter. Ist sie negativ, zeigen wir zusätzlich null als rechnerischen Ausgangswert; das Gebäude ist dadurch nicht automatisch unbrauchbar.

Die amtliche Formel

RND = a × Alter² ÷ GND − b × Alter + c × GND

Relatives Alter = Alter ÷ GND × 100 %. Unterhalb der jeweiligen Anwendungsschwelle gilt GND − Alter. Das Formelalter ist höchstens die GND (ImmoWertA, zu Anlage 2 II.5).

Die Grenze der Aussage

Die Verordnung beschreibt einen Modellrahmen von 70 % der GND. Dies ist keine pauschale Kappung jedes Ergebnisses: Junge Gebäude können gemäß amtlichen Anwendungstabellen höhere Werte haben. Die Formel mit den veröffentlichten Koeffizienten wird unverändert angewendet; bei 18–20 Punkten und Formelalter = GND ergeben sich ungerundet 70,2 %, in den amtlichen Tabellen auf ganze Jahre gerundet.

Nachrechenbares Beispiel

Wohngebäude von 1970, Stichtag 03.11.2026, GND 80 Jahre und begründet 8 Punkte: Alter 56 Jahre, relatives Alter 70 %. Die Schwelle beträgt 20 %, die Formel greift.

0,5000 × 56² ÷ 80 − 1,1000 × 56 + 1,0000 × 80 = 38,00 Jahre. Ohne Modernisierungsansatz: 80 − 56 = 24 Jahre. Beide Zahlen sind Modellgrößen.

Alle amtlichen Koeffizienten für 0 bis 20 Punkte
Anlage 2 ImmoWertV · Tabelle 3
PunkteabcSchwelle
01,25002,62501,525060 %
11,25002,62501,525060 %
21,07672,27571,387855 %
30,90331,92631,250555 %
40,73001,57701,113340 %
50,67251,45781,085035 %
60,61501,33851,056730 %
70,55751,21931,028325 %
80,50001,10001,000020 %
90,46601,02700,990619 %
100,43200,95400,981118 %
110,39800,88100,971717 %
120,36400,80800,962216 %
130,33000,73500,952815 %
140,30400,67600,950614 %
150,27800,61700,948513 %
160,25200,55800,946312 %
170,22600,49900,944211 %
180,20000,44000,942010 %
190,20000,44000,942010 %
200,20000,44000,942010 %

Weder Schäden noch wirtschaftliche oder rechtliche Nutzungsbeschränkungen werden durch Modernisierungspunkte vollständig erfasst. Die Modellrechnung ersetzt keine Besichtigung. Für eine einzelne Eigentumswohnung sind die Verhältnisse des gesamten Gebäudes und des Gemeinschaftseigentums zu prüfen.

Häufige Fragen

Ist das Ergebnis ein steuerlicher Nachweis?

Nein. Die Modellrechnung nach Anlage 2 ImmoWertV ersetzt kein individuell begründetes Gutachten. Für § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG müssen die tatsächlichen Verhältnisse des Gebäudes und die Eignung der Methode im Einzelfall dargelegt werden.

Bekommen alte Modernisierungen die volle Punktzahl?

Nicht automatisch. Jahr, Umfang und heutiger Zustand sind zu prüfen. Die ImmoWertA bietet eine zeitliche Orientierung. Ein abweichender Ansatz benötigt eine sachverständige Begründung. Auch ein nicht erneuertes Bauteil kann bei zeitgemäßem Zustand vergleichbare Punkte rechtfertigen.

Was geschieht bei einer Kernsanierung?

Bei nachgewiesener fachgerechter Kernsanierung wird deren Jahr als Baujahr zugrunde gelegt. Bis zu 90 Prozent der Gesamtnutzungsdauer sind möglich; verbliebene alte Substanz verlangt einen individuellen Abschlag. Der Rechner gibt deshalb ohne Einzelfallbewertung keine exakte Kernsanierungs-RND aus.

Wird ein altes Haus nach Ablauf von 80 Jahren unbrauchbar?

Nein. Die Gesamtnutzungsdauer ist ein Modellansatz. Die rein lineare Differenz kann null oder negativ sein, ohne das Ende der tatsächlichen Nutzung zu beweisen. Im Modernisierungsmodell wird das Formelalter höchstens mit der Gesamtnutzungsdauer angesetzt.

Amtliche Grundlagen · geprüft am 03.11.2026

Quellen und Einordnung

Modellrechnung und individuell begründetes Gutachten unterscheiden →

Welche Annahmen tragen bei Ihrem Gebäude?

Michael Giese unterstützt Sie dabei, Unterlagen, Zustand und Bewertungsmodell für Ihre Immobilie in Berlin und Brandenburg einzuordnen. Umfang und Zweck einer Untersuchung vereinbaren wir individuell.

Persönliche Immobilienberatung →