MICHAEL GIESEIMMOBILIENBERATUNG & BEWERTUNG

Werte nachvollziehen

Was ist Ihre Immobilie wert – und warum?

Wenn es um Ihre Immobilie geht, reicht eine Zahl allein oft nicht. Entscheidend ist, welche Grundlagen dahinterstehen, auf welchen Zeitpunkt sich die Einschätzung bezieht und für welche Entscheidung Sie sie brauchen.

Anliegen besprechen
Illustrative Berliner Altbaufassade mit hellen Putzflächen, Fenstern und dunkelgrüner Eingangstür

Für Eigentümer, Käufer und Menschen, die eine Immobilie übernehmen oder innerhalb der Familie neu ordnen möchten.

Am Anfang steht Ihre Frage.

Sie möchten einen Kaufpreis einordnen, den eigenen Bestand überblicken oder eine Entscheidung in der Familie vorbereiten? Diese Situationen brauchen unterschiedliche Betrachtungen. Deshalb klären wir zuerst den Anlass und den vorgesehenen Verwendungszweck.

Wir besprechen, ob eine erste Orientierung genügt oder welche schriftliche Ausarbeitung für Ihr Anliegen sinnvoll ist. Umfang, Unterlagen und Honorar werden vor der Beauftragung vereinbart.

Welche Grundlagen wir betrachten.

Lage, Grundstück, Gebäude, Nutzung und Zustand gehören zusammen. Eine modernisierte Heizung verändert beispielsweise nicht automatisch das Baujahr des gesamten Hauses. Auch eine Flächenangabe braucht eine nachvollziehbare Herkunft.

Wir unterscheiden Angaben aus Ihren Unterlagen, eigene Feststellungen und noch offene Annahmen. So erkennen Sie, welche Aussage bereits gut belegt ist und welche Information noch fehlt.

  • Grundstücksgröße, Zuschnitt und bekannte Rechte oder Belastungen
  • Gebäudeart, Baujahr, Ausstattung, Zustand und dokumentierte Modernisierungen
  • Wohn- und Nutzflächen mit zugehörigen Berechnungen
  • Vermietung, tatsächliche Nutzung und verfügbare Marktgrundlagen

Das passende Verfahren folgt dem Objekt.

Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren sind die in der ImmoWertV vorgesehenen Verfahren. Die Auswahl richtet sich nach dem Objekt, dem Einzelfall und der Eignung der verfügbaren Daten; sie ist zu begründen. Es geht deshalb nicht darum, für jede Immobilie schematisch drei Ergebnisse zu mitteln.

Eine verständliche Bewertung zeigt, wie Grundlagen und Annahmen zum Ergebnis führen. Den vorgesehenen Empfänger und besondere Anforderungen an den Nachweis besprechen wir vor der Beauftragung.

Grundlage: § 6 ImmoWertV · geprüft am 19.10.2026

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg.

Für das erste Gespräch reichen zunächst Adresse, Objektart und Ihre konkrete Frage. Vorhandene Unterlagen können wir anschließend gezielt ergänzen. Bitte senden Sie vertrauliche Dokumente erst, nachdem wir den geeigneten Übermittlungsweg vereinbart haben.

  • Grundbuchauszug und Flurkarte, soweit vorhanden
  • Grundrisse, Flächenberechnungen und Bauunterlagen
  • Nachweise zu Umbauten und Modernisierungen
  • Bei Vermietung: Mietverträge und eine Übersicht der Einnahmen
  • Bei einer Eigentumswohnung: Teilungserklärung und Unterlagen der Gemeinschaft

Ein Haus oder eine Wohnung geerbt?

Vor einer Verkaufsentscheidung sollten Erben Verfügungsbefugnis, Steuerfolgen und Immobilienwert getrennt klären.

Geerbte Immobilie verkaufen: die wichtigen Schritte →

GUT ZU WISSEN

Ihre Fragen. Verständlich beantwortet.

Ist der Angebotspreis schon der Immobilienwert?

Ein Inserat zeigt zunächst eine Preisvorstellung. Für eine belastbare Einordnung muss geprüft werden, welche Eigenschaften das Objekt hat und welche Marktgrundlagen den Preis tragen.

Kann ich ohne vollständige Unterlagen anfragen?

Ja. Im ersten Gespräch klären wir, was vorhanden ist und welche Lücken für Ihre Fragestellung entscheidend sind. Eine ungesicherte Angabe wird dabei nicht zur geprüften Tatsache.

Kann ich die Ausarbeitung bei einer Bank oder Behörde verwenden?

Nennen Sie den vorgesehenen Empfänger bitte vor der Beauftragung. Wir klären dann, welche Art der Ausarbeitung und welche Qualifikation der Empfänger verlangt. Eine allgemeine Zusage für jede Stelle wäre nicht belastbar.

WERTE VERSTEHEN. ENTSCHEIDUNGEN VORBEREITEN.

Eine Zahl allein beantwortet noch keine Immobilienfrage.

Eine nachvollziehbare Bewertung verbindet Objekt, Lage, Unterlagen und den passenden Bewertungsanlass. Wir klären gemeinsam, welche Einordnung Sie wirklich benötigen.

Wann lohnt sich der Blick auf den Wert?

  • Vor Kauf, Erbschaft oder einer Entscheidung im Familienkreis.
  • Wenn Preisvorstellungen und vorhandene Marktdaten auseinandergehen.
  • Wenn Sie Bewertungsannahmen und Unterlagen nachvollziehen möchten.