MICHAEL GIESEIMMOBILIENBERATUNG & BEWERTUNG

Grundlagen verstehen

Was sagen Ihre Unterlagen wirklich aus?

Eine Zahl im Exposé, eine Flächenberechnung oder eine vorhandene Bewertung wirft Fragen auf? Wir bringen die Angaben in einen Zusammenhang und arbeiten heraus, was die Unterlagen belegen und was offenbleibt.

Anliegen besprechen
Zwei Grundrissunterlagen, grünes Portfolio und Messinglupe auf einem hellen Schreibtisch

Für Eigentümer und Käufer, die vorhandene Informationen nachvollziehen oder vor einem nächsten Schritt eine unabhängige Einordnung wünschen.

Ein zweiter Blick mit einer konkreten Fragestellung.

Vielleicht unterscheiden sich die Flächen in zwei Dokumenten. Vielleicht ist eine Bewertung älter oder eine Modernisierung wird anders beschrieben, als Sie sie kennen. Eine Zweitmeinung beginnt mit dieser konkreten Unklarheit.

Wir legen gemeinsam fest, welche Dokumente betrachtet werden und was Sie am Ende besser verstehen möchten. Eine begrenzte Unterlagenbesprechung wird dabei nicht stillschweigend zur vollständigen Neubewertung.

Angaben, Annahmen und Nachweise auseinanderhalten.

Wir betrachten die Herkunft einer Angabe, ihren zeitlichen Bezug und ihren Zusammenhang mit dem Objekt. Unterschiedliche Werte müssen nicht automatisch falsch sein: Sie können sich auf andere Stichtage, Flächenbegriffe oder Bewertungszwecke beziehen.

Widersprüche werden sichtbar festgehalten. Wenn sich eine Frage mit den verfügbaren Dokumenten nicht klären lässt, gehört ein konkreter nächster Prüfschritt zum Ergebnis.

  • Flächen- und Nutzungsangaben miteinander abgleichen
  • Baujahr, Umbauten und Modernisierungsnachweise zeitlich ordnen
  • Annahmen und Quellen einer vorhandenen Bewertung nachvollziehen
  • Fehlende Nachweise für weitere Entscheidungen benennen

Vorhandene Bewertungen verständlich besprechen.

Bei einer vorhandenen Bewertung interessieren insbesondere Auftrag, Stichtag, betrachtetes Objekt und verwendete Grundlagen. Wir besprechen, wie diese Bausteine zusammenhängen und welche Fragen sich daraus ergeben.

Wenn dafür eine vollständige neue Wertermittlung erforderlich ist, wird deren Umfang gesondert geklärt. Aus einer Zweitmeinung folgt keine pauschale Bestätigung oder Widerlegung eines vorhandenen Gutachtens.

So bereiten Sie die Anfrage vor.

Beschreiben Sie in wenigen Sätzen, welches Dokument Ihnen vorliegt und welche Aussage Sie nicht einordnen können. Ein vollständiger Dokumentenversand ist für diese erste Abstimmung noch nicht nötig.

Nach der Abstimmung klären wir, welche Unterlagen benötigt werden und wie Sie sie passend übermitteln können. Teilen Sie dabei nur Dokumente, zu deren Weitergabe Sie berechtigt sind.

GUT ZU WISSEN

Ihre Fragen. Verständlich beantwortet.

Kann ich auch nur ein einzelnes Dokument besprechen lassen?

Ja. Ob und in welchem Umfang eine Einordnung sinnvoll ist, hängt vom Dokument und Ihrer konkreten Frage ab.

Ist eine Zweitmeinung ein neues Gutachten?

Nein. Der vereinbarte Prüfungsumfang entscheidet darüber, was bearbeitet wird. Eine vollständige Neubewertung ist ein gesonderter Auftrag.

Soll ich meine Dokumente direkt über WhatsApp senden?

Für die erste Anfrage genügt eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens. Den Übermittlungsweg für vertrauliche Unterlagen stimmen wir anschließend ab.

UNTERLAGEN ORDNEN. AUSSAGEN PRÜFEN.

Eine zweite Einordnung schafft einen klareren Blick.

Wenn Unterlagen sich widersprechen oder eine Bewertung Fragen offenlässt, klären wir die Grundlagen und sinnvolle nächste Prüfschritte.

Wann ist eine Zweitmeinung sinnvoll?

  • Wenn Wohn- und Nutzflächen nicht eindeutig belegt sind.
  • Wenn alte Berechnungen oder Gutachten unterschiedlich ausfallen.
  • Wenn Sie wissen möchten, welche Nachweise noch fehlen.