MICHAEL GIESEIMMOBILIENBERATUNG & BEWERTUNG

IMMOBILIEN VERSTEHEN

Gute Entscheidungen beginnen mit guten Grundlagen.

Nicht jede Zahl ist ein Wert. Nicht jede Angabe ist ein Nachweis. Hier finden Sie einen verständlichen Einstieg in die Fragen, die bei Bewertung, Kauf und Eigentum häufig zusammenkommen.

Heller Lesebereich mit Fachbuch und Blick auf Wohnarchitektur

FÜNF THEMENBEREICHE

Die passende Frage.
Der passende Einstieg.

Bewertung & Gutachten

Immobilienwerte, Bewertungsverfahren und die Grundlagen nachvollziehbarer Gutachten.

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Kaufen, Verkaufen & Erben

Entscheidungen rund um Kauf, Verkauf und die Übernahme einer Immobilie vorbereiten.

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Vermieten

Mietverhältnisse, laufende Bewirtschaftung und die wirtschaftlichen Fragen von Eigentümern.

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Recht & Urteile

Gesetzliche Grundlagen und gerichtliche Entscheidungen verständlich einordnen.

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Steuern

Steuerliche Fragen zu Immobilien, Erbschaft und Verkauf voneinander unterscheiden.

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VERÖFFENTLICHTE BEITRÄGE

Immobilienwissen zum Weiterlesen.

Bewertung & Gutachten

Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?

Wie wird der Wert einer Immobilie ermittelt? Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren verständlich erklärt – inklusive Bodenwert, Marktanpassung und regionaler Marktdaten.

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01 · WERT & PREIS

Angebotspreis, Kaufpreis, Verkehrswert: drei unterschiedliche Aussagen.

Ein Angebotspreis beschreibt zunächst, zu welchem Preis eine Immobilie angeboten wird. Ein Kaufpreis ist der in einer konkreten Transaktion vereinbarte Preis. Beide Angaben sind für eine Bewertung interessant, beantworten aber unterschiedliche Fragen.

Der Verkehrswert bezieht sich auf einen bestimmten Stichtag und auf die Eigenschaften, Lage und rechtlichen Gegebenheiten des Objekts. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben nach der gesetzlichen Definition außer Betracht. Eine einzelne Preisvorstellung ersetzt diese Betrachtung nicht.

Für Ihre Entscheidung lohnt sich deshalb die Nachfrage: Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich die Zahl? Welche Immobilie und welche Rechte wurden betrachtet? Welche Quellen tragen die Aussage?

Grundlage: § 194 BauGB – Verkehrswert · geprüft am 19.10.2026

Mehr zur Immobilienbewertung

02 · UNTERLAGEN

Eine Zahl wird verständlich, wenn ihre Herkunft klar ist.

Stehen im Exposé und in einer alten Berechnung unterschiedliche Flächen, müssen zuerst die Grundlagen geklärt werden. Sind dieselben Räume erfasst? Geht es um Wohnfläche, Nutzfläche oder eine andere Bezugsgröße? Auf welcher Berechnung und welchem Gebäudestand beruht die Angabe?

Ähnlich verhält es sich mit Modernisierungen. Ein Maßnahmenjahr allein erklärt noch nicht, welche Bauteile bearbeitet wurden und in welchem Umfang. Pläne, Berechnungen, Rechnungen und nachvollziehbare Beschreibungen helfen, diese Angaben einzuordnen.

  • Dokument, Aussteller und Datum festhalten.
  • Bezugsgröße und betrachteten Gebäudeteil benennen.
  • Abweichungen zwischen Unterlagen sichtbar machen.
  • Offene Fragen klären, bevor aus einer Angabe eine Entscheidungsgrundlage wird.
Unterlagen gemeinsam einordnen

03 · ENTSCHEIDUNGEN

Was muss vor der Entscheidung geklärt sein?

Eine hilfreiche Prüfung beginnt mit dem Zweck. Wer einen Einzug plant, stellt andere Fragen als jemand, der eine vermietete Wohnung langfristig halten möchte. Notieren Sie zuerst Ihre Ziele, die vorhandenen Informationen und die Punkte, von denen Ihre Entscheidung abhängt.

Trennen Sie bekannte Tatsachen von Schätzungen. Eine dokumentierte Ausgabe ist etwas anderes als ein vermuteter Sanierungsaufwand. Wenn ein offener Punkt Ihre Entscheidung wesentlich verändern kann, verdient er eine gezielte Prüfung.

Bei einer Bewertung ist auch die Verfahrenswahl zu begründen. Die ImmoWertV nennt Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren; welches Verfahren oder welche Kombination geeignet ist, hängt vom Objekt, dem Einzelfall und den verfügbaren Daten ab.

Grundlage: § 6 ImmoWertV – Wertermittlungsverfahren · geprüft am 19.10.2026

Eine konkrete Entscheidung besprechen

ERBEN & EIGENTUM

Eine geerbte Immobilie verkaufen.

Welche Frist zählt für den Verkauf, wer muss mitwirken und wann kann die Familienheim-Befreiung entfallen?

Fristen, Steuern und Unterlagen für Erben →

GUT ZU WISSEN

Ihre Fragen. Verständlich beantwortet.

Sind Angebotspreis und Verkehrswert dasselbe?

Nein. Der Angebotspreis ist die Preisvorstellung im Angebot. Der Verkehrswert betrachtet die Immobilie zu einem bestimmten Stichtag anhand ihrer Eigenschaften, Lage und rechtlichen Gegebenheiten.

Welche Angaben helfen bei meiner ersten Anfrage?

Nennen Sie zunächst Adresse, Objektart und Ihre konkrete Frage. Welche Unterlagen anschließend gebraucht werden, klären wir gemeinsam.

Wie übermittle ich vertrauliche Unterlagen?

Bitte senden Sie vertrauliche Dokumente erst, nachdem wir den geeigneten Übermittlungsweg vereinbart haben. Für den ersten Kontakt genügt die Beschreibung Ihres Anliegens.

NACHVOLLZIEHBARE GRUNDLAGEN

Quellen & Grundlagen.

WISSEN SCHAFFT ORIENTIERUNG.

Aus Informationen werden bessere Entscheidungen.

Ein guter Ratgeber hilft, Begriffe und Unterlagen einzuordnen. Bei Fragen zu Ihrer eigenen Immobilie lohnt sich anschließend der Blick auf den konkreten Fall.

Wobei hilft Ihnen dieses Wissen?

  • Wenn Angebotspreis und Verkehrswert verwechselt werden.
  • Wenn Unterlagen oder Flächenangaben Fragen aufwerfen.
  • Wenn Sie eine anstehende Eigentumsentscheidung vorbereiten.