Markt
Welche Kaufpreise und wertrelevanten Marktdaten stehen für die passende Objektart und den richtigen Teilmarkt zur Verfügung?
Bernau bei Berlin · Immobilienbewertung
Ein Quadratmeterpreis ist noch keine Immobilienbewertung. Für Häuser, Wohnungen und Grundstücke in Bernau müssen Markt, Mikrolage, Grundstück, Gebäudezustand, Nutzung und die verfügbaren Vergleichsdaten zusammenpassen.

§ 194 BauGB beschreibt den Verkehrswert als den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten, tatsächlichen Eigenschaften, der Beschaffenheit und Lage des Grundstücks zu erzielen wäre. Genau deshalb reicht eine einzelne Durchschnittszahl nicht.
Welche Kaufpreise und wertrelevanten Marktdaten stehen für die passende Objektart und den richtigen Teilmarkt zur Verfügung?
Bernau ist kein einheitlicher Preisraum. Konkrete Adresse, Umfeld, Anbindung und Nutzbarkeit müssen objektbezogen eingeordnet werden.
Baujahr, Flächen, energetischer Zustand, Modernisierungen, Grundriss, Grundstück und mögliche Rechte oder Belastungen beeinflussen die Einordnung.
Primärquelle:§ 194 BauGB – Verkehrswert.
Durchschnittliche Quadratmeterwerte können zur Orientierung nützlich sein. Sie vermischen aber häufig unterschiedliche Lagen, Baujahre, Zustände, Grundstücksgrößen und Objektqualitäten. Bei Einfamilienhäusern kommt zusätzlich hinzu, dass Grundstück und Gebäude nicht unabhängig voneinander betrachtet werden können.
Die ImmoWertV nennt ausdrücklich Merkmale wie Lage, Grundstücksgröße und -zuschnitt, tatsächliche Nutzung, Ertragsverhältnisse, Bauart, Ausstattung, energetische Eigenschaften, baulichen Zustand, Alter sowie grundstücksbezogene Rechte und Belastungen.
Quelle:§ 2 ImmoWertV.
§ 6 ImmoWertV sieht Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren vor. Welches Verfahren oder welche Kombination sinnvoll ist, hängt von Objektart, Marktgepflogenheiten und der Eignung der verfügbaren Daten ab.
Besonders stark, wenn ausreichend vergleichbare Kaufpreise oder geeignete Vergleichsfaktoren für ähnliche Objekte verfügbar sind.
Bei renditeorientierten oder vermieteten Immobilien stehen marktüblich erzielbare Erträge und weitere Ertragsdaten im Mittelpunkt.
Bei selbst genutzten Häusern kann der Sachwert wichtige Orientierung liefern. Entscheidend bleibt die Marktanpassung mit geeigneten Daten.
Quelle:§ 6 ImmoWertV. Vertiefung: Michael Giese Immobilienberatung Sachwert-Rechner.
Bodenrichtwerte werden aus der Kaufpreissammlung als durchschnittliche Lagewerte für den Boden abgeleitet. Das Bodenrichtwertgrundstück hat definierte Merkmale. Weicht Ihr Grundstück davon ab, muss diese Abweichung berücksichtigt werden.
Für Brandenburg stehen die Bodenrichtwertdaten zum Stichtag 1. Januar 2026 im amtlichen BORIS-System zur Verfügung. Für eine bebaute Immobilie ist der Bodenrichtwert deshalb ein Baustein, nicht das Ergebnis der gesamten Bewertung.
Flurstück, Grundstücksgröße, Lage, Zuschnitt, Erschließung sowie bekannte Rechte und Belastungen.
Baujahr, Grundrisse, Wohn- und Nutzflächen, Bauunterlagen, Energieausweis und Informationen zum baulichen Zustand.
Nachweise zu Dach, Fenstern, Heizung, Leitungen, Dämmung, Bädern oder sonstigen wesentlichen Maßnahmen.
Bei vermieteten Objekten insbesondere Mietvertrag, Miethöhe, Betriebskosten und weitere relevante Ertragsdaten.
Beim geplanten Verkauf wird aus der Bewertung erst dann eine Strategie, wenn Zielgruppe, Angebotsstart, Wettbewerb, Verhandlungsspielraum und die Besonderheiten des Objekts zusammengeführt werden.
Wert einordnen, Unterlagen prüfen, Verkaufsoptionen vergleichen und erst danach entscheiden, ob und wie vermarktet wird.
Immobilienberatung Bernau →§ 194 BauGB – Verkehrswert ·§ 196 BauGB – Bodenrichtwerte ·§ 2 ImmoWertV – Grundstücksmerkmale ·§ 6 ImmoWertV – Wertermittlungsverfahren ·Gutachterausschüsse Brandenburg – Bodenrichtwertdaten 2026.
Stand der inhaltlichen Prüfung: 6. Oktober 2026. Diese Seite ist eine fachliche Orientierung und kein Verkehrswertgutachten.
Für eine erste Größenordnung kann ein Online-Rechner hilfreich sein. Für eine belastbare Einordnung reichen wenige Standardangaben aber oft nicht aus. Mikrolage, Grundstück, Bauzustand, Modernisierungen, Rechte oder Belastungen und die aktuelle Marktlage müssen zum konkreten Objekt passen.
Nein. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden einer Richtwertzone und bezieht sich auf ein definiertes Bodenrichtwertgrundstück. Abweichende Grundstücksmerkmale müssen berücksichtigt werden. Bei einem bebauten Grundstück kommt zusätzlich der Wert der baulichen Anlagen hinzu.
Quelle: § 196 BauGB
Das hängt von Objektart, Nutzung und verfügbaren Marktdaten ab. Die ImmoWertV nennt Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren. Für ein Einfamilienhaus kann eine andere Daten- und Verfahrensbasis sinnvoll sein als für eine vermietete Wohnung oder ein Mehrfamilienhaus.
Quelle: § 6 ImmoWertV
Hilfreich sind unter anderem Grundbuch- und Flurstücksangaben, Grundrisse und Flächen, Baujahr, Modernisierungsnachweise, Energieausweis sowie Informationen zu Grundstück, Nutzung und Zustand. Bei vermieteten Objekten kommen insbesondere Mietvertrag und Ertragsdaten hinzu.
Nein. Entscheidend sind Art, Umfang, Qualität, Alter und Marktgängigkeit der Maßnahme sowie der Gesamtzustand des Objekts. Eine Investition von 50.000 Euro bedeutet deshalb nicht automatisch 50.000 Euro zusätzlichen Marktwert.
Die Bewertung und eine Einordnung der Verkaufsstrategie schaffen eine nachvollziehbare Grundlage für Ihre Entscheidung. Michael Giese unterstützt Sie mit unabhängiger Beratung zu Wert, Unterlagen und Handlungsoptionen.
IMMOBILIENWISSEN
Schildern Sie Michael Giese Objekt und Situation. Sie erhalten eine persönliche erste Einschätzung, welche Daten und nächsten Schritte für eine belastbare Bewertung sinnvoll sind.