Bei vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen.
VERMIETERWISSEN
Betriebskostenabrechnung 2026: Was Vermieter sauber trennen müssen
Betriebskosten sind kein Sammelbecken für alles, was ein Haus Geld kostet. Für eine belastbare Abrechnung müssen Mietvertrag, Kostenart, Abrechnungszeitraum, Verteilerschlüssel, Heizkosten und Belege zusammenpassen. Wer hier sauber trennt, vermeidet unnötige Rückfragen und verspätete Nachforderungen.

Nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums.
Grundsätzlich ab Zugang der Abrechnung beim Mieter.
Die Berechnungsgrundlagen müssen nachvollziehbar sein.
Nicht jede laufende Rechnung darf automatisch zum Mieter
§ 556 BGB erlaubt, Betriebskosten auf den Mieter zu übertragen, wenn dies vereinbart ist. Was überhaupt als Betriebskosten gilt, konkretisiert die Betriebskostenverordnung. Entscheidend ist deshalb zuerst der Mietvertrag und erst danach die Rechnung des Dienstleisters.
Laufende Betriebskosten
Regelmäßig entstehende Kosten des Grundstücks oder des bestimmungsmäßigen Gebäudebetriebs können grundsätzlich Betriebskosten sein.
Verwaltungskosten
Kosten der Verwaltung und Geschäftsführung sind nach der BetrKV keine umlagefähigen Betriebskosten.
Instandhaltung
Reparatur, Instandhaltung und Instandsetzung bleiben Vermieterkosten und gehören nicht in die Betriebskostenabrechnung.
Hausmeister ist nicht automatisch Hausmeister. Treppenhaus reinigen kann umlagefähig sein; Reparaturen oder Verwaltungsarbeiten desselben Mitarbeiters sind es nicht einfach deshalb auch.
Die Abgrenzung ergibt sich aus § 556 BGB sowie §§ 1 und 2 der Betriebskostenverordnung.
Betriebskostenverordnung öffnen →Typische Kostenarten richtig einsortieren
Grundsteuer
Gehört zu den in der BetrKV aufgeführten Betriebskosten, sofern die Umlage mietvertraglich vereinbart ist.
Wasser und Entwässerung
Wasserverbrauch, Grundgebühren und bestimmte Messkosten können je nach Versorgung und Vertrag umlagefähig sein.
Heizung und Warmwasser
Hier gelten zusätzlich die zwingenden beziehungsweise vorrangigen Regeln der Heizkostenverordnung.
Müll, Reinigung, Garten
Laufende Kosten dieser Bereiche nennt die BetrKV ausdrücklich, soweit die konkrete Leistung darunter fällt.
Versicherungen
Bestimmte Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes sind als Betriebskosten vorgesehen.
Reparatur und Verwaltung
Verwaltung sowie Instandhaltung und Instandsetzung sind ausdrücklich keine Betriebskosten.
Entscheidend bleibt der konkrete Mietvertrag. Eine Kostenart kann in der BetrKV stehen und trotzdem nicht auf den Mieter umgelegt werden, wenn die erforderliche mietvertragliche Grundlage fehlt.
Zwölf Monate sind keine Empfehlung
Abrechnung rechtzeitig mitteilen
Die Abrechnung muss dem Mieter grundsätzlich spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden.
Wird die Frist versäumt, ist eine Nachforderung grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Vermieter die Verspätung zu vertreten hat. Ein Guthaben des Mieters verschwindet dadurch nicht.
Einwendungen ebenfalls innerhalb von zwölf Monaten
Einwendungen muss der Mieter grundsätzlich spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen.
Auch hier sieht das Gesetz eine Ausnahme vor, wenn die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten ist.
Endet der Abrechnungszeitraum am 31. Dezember 2025, muss die Betriebskostenabrechnung grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 beim Mieter sein.
§ 556 BGB öffnen →Wohnfläche ist der Ausgangspunkt, aber nicht für alles
Ist nichts anderes vereinbart, sieht § 556a BGB grundsätzlich die Verteilung nach Wohnfläche vor. Verbrauchs- oder verursachungsabhängige Kosten müssen dagegen nach einem Maßstab verteilt werden, der den unterschiedlichen Verbrauch oder die unterschiedliche Verursachung berücksichtigt.
Wohnfläche
Typischer gesetzlicher Auffangmaßstab, wenn kein anderer Maßstab vereinbart ist und keine Sonderregel eingreift.
Verbrauch
Wo Verbrauch erfasst wird und maßgeblich ist, muss der unterschiedliche Verbrauch in der Verteilung berücksichtigt werden.
Wohnungseigentum
Bei vermietetem Wohnungseigentum enthält § 556a Absatz 3 BGB eine besondere Regel für den WEG-Verteilungsmaßstab.
Hausgeldabrechnung und mietrechtliche Betriebskostenabrechnung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Nicht jede WEG-Position ist umlagefähig, und der mietvertragliche beziehungsweise gesetzliche Verteilerschlüssel muss separat geprüft werden.
Hier reicht eine reine Wohnflächenrechnung meist nicht
Die Heizkostenverordnung verlangt für zentrale Wärme- und Warmwasserversorgung grundsätzlich eine verbrauchsabhängige Verteilung. Regelmäßig werden mindestens 50 und höchstens 70 Prozent nach erfasstem Verbrauch verteilt; für bestimmte Gebäude gelten speziellere Vorgaben.
50–70 % Verbrauch
Der übrige Anteil wird nach den in § 7 HeizkostenV vorgesehenen Flächen- oder Raummaßstäben verteilt.
50–70 % Verbrauch
Auch bei zentralem Warmwasser liegt der verbrauchsabhängige Anteil grundsätzlich in diesem Korridor.
Gebäude prüfen
Die Heizkostenverordnung enthält Ausnahmen und Sonderfälle. Pauschale Übertragung auf jedes Gebäude wäre zu kurz gegriffen.
Die Brennstoffrechnung wird nicht einfach eins zu eins weitergereicht
Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz verteilt bei erfassten Wohngebäuden die Kohlendioxidkosten zwischen Mieter und Vermieter nach dem spezifischen Kohlendioxidausstoß des Gebäudes oder der Wohnung. Der Vermieter ermittelt die Einstufung im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung.
Stufenmodell für Wohngebäude
Je höher der spezifische Kohlendioxidausstoß, desto größer kann nach der gesetzlichen Tabelle der Vermieteranteil werden. Die Anlage zum CO₂KostAufG enthält zehn Stufen.
Nicht jede Konstellation ist gleich
Das Gesetz enthält Sonderregeln, etwa bei Selbstversorgung des Mieters, Nichtwohngebäuden sowie öffentlich-rechtlichen Beschränkungen energetischer Verbesserungen.
Das CO₂KostAufG wurde im Juli 2026 geändert. Für eine konkrete Abrechnung sollte deshalb die aktuelle Fassung und der betroffene Abrechnungszeitraum geprüft werden.
Aktuelles CO₂KostAufG öffnen →Sieben Prüfungen für eine belastbare Abrechnung
- 1. Mietvertrag prüfen
Welche Betriebskosten und Vorauszahlungen sind tatsächlich vereinbart?
- 2. Zeitraum abgrenzen
Nur Kosten des richtigen Abrechnungszeitraums einbeziehen.
- 3. Kostenarten trennen
Verwaltung, Reparatur und Instandsetzung konsequent herausnehmen.
- 4. Schlüssel prüfen
Vertrag, § 556a BGB und Sonderregeln miteinander abgleichen.
- 5. Heizkosten separat prüfen
Verbrauchsanteile und Vorgaben der HeizkostenV beachten.
- 6. CO₂-Anteil berechnen
Bei einschlägigen Brennstoffen die aktuelle gesetzliche Aufteilung berücksichtigen.
- 7. Frist und Belege sichern
Zugang rechtzeitig organisieren und Belege für eine Einsicht nachvollziehbar bereithalten.
Von den Gesamtkosten zum Mieteranteil
umlagefähige Kostenart gesamt4.800 €
Gesamtwohnfläche400 m²
Wohnfläche der Wohnung80 m²
Anteil nach Wohnfläche20 %
Das Beispiel zeigt nur einen einfachen Wohnflächenschlüssel. Verbrauchsabhängige Kosten, Heizkosten, vereinbarte andere Schlüssel oder gesetzliche Sonderregeln müssen gesondert behandelt werden.
Wo Vermieter unnötig Angriffsfläche schaffen
Hausgeld ungeprüft übernommen
WEG-Abrechnung und mietrechtliche Betriebskosten sind nicht deckungsgleich.
Reparaturen eingemischt
Instandhaltung und Instandsetzung sind keine Betriebskosten.
Frist zu spät bemerkt
Die Abrechnung wird erst vorbereitet, wenn die Zwölfmonatsfrist praktisch schon abläuft.
Falscher Schlüssel
Wohnfläche, Verbrauch, Vertrag und Sonderregel werden nicht sauber auseinandergehalten.
CO₂-Anteil ignoriert
Die Brennstoffkosten werden weitergereicht, ohne die gesetzliche Kostenaufteilung zu prüfen.
Belege nicht geordnet
Eine rechnerisch korrekte Abrechnung wird unnötig schwer nachvollziehbar.
Häufige Fragen zur Betriebskostenabrechnung 2026
Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung beim Mieter sein?
Bei vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen muss jährlich abgerechnet werden. Die Abrechnung muss dem Mieter grundsätzlich spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Danach ist eine Nachforderung des Vermieters grundsätzlich ausgeschlossen, sofern er die Verspätung zu vertreten hat.
Quelle: § 556 Absatz 3 BGB
Welche Kosten dürfen als Betriebskosten umgelegt werden?
Umlagefähig sind nur laufend entstehende Betriebskosten und nur, wenn ihre Umlage mietvertraglich vereinbart ist. Die Betriebskostenverordnung nennt die typischen Kostenarten. Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten gehören ausdrücklich nicht dazu.
Quelle: §§ 1 und 2 BetrKV
Welcher Verteilerschlüssel gilt bei Betriebskosten?
Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, werden Betriebskosten grundsätzlich nach Wohnfläche verteilt. Kosten, die von erfasstem Verbrauch oder Verursachung abhängen, müssen nach einem Maßstab verteilt werden, der diesen unterschiedlichen Verbrauch oder die Verursachung berücksichtigt. Für Heiz- und Warmwasserkosten gelten zusätzlich die Vorgaben der Heizkostenverordnung.
Quelle: § 556a BGB
Wie werden Heiz- und Warmwasserkosten verteilt?
Nach der Heizkostenverordnung werden bei zentraler Versorgung regelmäßig mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Wärme- beziehungsweise Warmwasserkosten nach dem erfassten Verbrauch verteilt. Für einzelne Gebäude gelten besondere Vorgaben und Ausnahmen.
Quelle: §§ 7 und 8 HeizkostenV
Hat der Mieter Anspruch auf Belegeinsicht?
Ja. Der Vermieter muss dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege gewähren. Nach § 556 BGB dürfen die Belege auch elektronisch bereitgestellt werden.
Quelle: § 556 Absatz 4 BGB
Wie lange kann der Mieter Einwendungen gegen die Abrechnung erheben?
Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung muss der Mieter grundsätzlich spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Eine Ausnahme gilt, wenn er die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat.
Quelle: § 556 Absatz 3 BGB
Quellen · geprüft am 22. September 2026
- § 556 BGB – Vereinbarungen über Betriebskosten
- § 556a BGB – Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
- Betriebskostenverordnung
- Heizkostenverordnung
- CO₂-Kostenaufteilungsgesetz – aktuelle Fassung 2026
Rechts- und Quellenstand: 22. September 2026. Allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Streit über eine konkrete Abrechnung sollte der Einzelfall fachlich geprüft werden.
VERMIETERWISSEN
Was sagen die laufenden Kosten über Ihre Immobilie?
Hohe Betriebskosten, wiederkehrende Instandhaltung und energetischer Zustand gehören zusammen betrachtet. Gerade vor einer Modernisierung oder Verkaufsentscheidung lohnt es sich, nicht nur die Nachzahlung zu sehen, sondern die gesamte Wirtschaftlichkeit des Objekts.
Wobei hilft Ihnen dieses Wissen?
- Wenn Angebotspreis und Verkehrswert verwechselt werden.
- Wenn Unterlagen oder Flächenangaben Fragen aufwerfen.
- Wenn Sie eine anstehende Eigentumsentscheidung vorbereiten.