Vor dem Marktstart prüfen, nicht erst vor dem Notar
Soll ein bebautes Grundstück, Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, ist grundsätzlich ein Energieausweis erforderlich, wenn kein gültiger Ausweis vorhanden ist. Bei Eigentumswohnungen wird der Ausweis für das Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelne Wohnung.
Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis oder eine Kopie vorgelegt werden. Liegt er bereits bei Veröffentlichung einer kommerziellen Anzeige vor, müssen die gesetzlichen Energieangaben in das Inserat übernommen werden.
Wann ein Energieausweis erforderlich ist
Regelfall Verkauf
Fehlt ein gültiger Energieausweis, muss für den Verkauf grundsätzlich ein neuer Ausweis ausgestellt werden.
Kleine Gebäude
Für Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche gelten die Energieausweis-Vorschriften dieses Abschnitts nicht.
Baudenkmäler
Für Baudenkmäler gelten die Verkaufsregelungen des § 80 Abs. 3 bis 7 nicht.
Amtliche Grundlage: § 79 GModG · § 80 GModG
Nicht jeder Eigentümer kann frei wählen
Energiebedarfsausweis
Er bewertet die energetischen Eigenschaften anhand von Gebäude- und Anlagendaten. Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist er grundsätzlich vorgeschrieben, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Energieverbrauchsausweis
Er basiert auf erfassten Verbrauchsdaten und wird dadurch auch vom Nutzerverhalten beeinflusst. Ob diese Ausweisart zulässig ist, hängt vom konkreten Gebäude ab.
Amtliche Grundlage: § 80 Abs. 3 GModG
Vier Zeitpunkte, die Eigentümer im Blick behalten sollten
- Vor Marktstart: Gültigkeit, Gebäudezuordnung und Ausweisart prüfen.
- Bei der Anzeige: Liegt der Ausweis vor, die Pflichtangaben korrekt übernehmen.
- Bei der Besichtigung: Energieausweis oder Kopie spätestens jetzt vorlegen.
- Nach dem Kaufvertrag: Energieausweis oder Kopie unverzüglich übergeben.
Diese Angaben gehören ins Inserat, wenn der Ausweis vorliegt
Amtliche Grundlage: § 87 GModG
Eigentümerdaten dürfen verwendet werden, aber nicht ungeprüft
Eigentümer können Daten für die Ausstellung bereitstellen und müssen für deren Richtigkeit sorgen. Der Aussteller muss diese Angaben sorgfältig prüfen und darf sie bei Zweifeln nicht ungeprüft verwenden. Zur Ausstellung berechtigt sind nur Personen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Vorher zusammentragen
Baujahr, Flächen, Modernisierungen, Heizung und vorhandene Verbrauchsdaten sollten nachvollziehbar belegt sein.
Vor Veröffentlichung abgleichen
Kennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse im Exposé müssen zum gültigen Ausweis passen.
Amtliche Grundlage: § 83 GModG · § 88 GModG
Was besser vor der ersten Besichtigung geklärt wird
Ausweis abgelaufen
Die reguläre Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre.
Falscher Gebäudeausweis
Bei einer Wohnung muss der Ausweis zum richtigen Gebäude gehören.
Anzeigendaten nicht geprüft
Übertragungsfehler werden sonst zu veröffentlichten Falschangaben.
Zu spät organisiert
Der Ausweis hat bereits vor dem Notartermin eine Funktion bei Anzeige und Besichtigung.
Bußgeldrisiko: Bestimmte Verstöße gegen Vorlage-, Übergabe- und Anzeigenpflichten können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. § 108 GModG
Energiezustand ist ein Wertfaktor, aber kein Preisautomat
Käufer betrachten Energiezustand zusammen mit Lage, Grundstück, Gebäudezustand, Modernisierungsbedarf und Finanzierung. Ein Energiekennwert allein bestimmt deshalb keinen festen Preisabschlag.
Mehr zum Gesamtprozess: Immobilie verkaufen – Preis, Unterlagen, Vermarktung und Notar.
Rechtsstand: 6. Oktober 2026. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und keine energetische Fachplanung.
Amtliche Gesamtausgabe →Häufige Fragen von Eigentümern
Brauche ich beim Immobilienverkauf einen Energieausweis?
Grundsätzlich ja, wenn ein bebautes Grundstück, Wohnungs- oder Teileigentum verkauft wird und kein gültiger Energieausweis vorliegt. Ausnahmen gelten unter anderem für kleine Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche und für Baudenkmäler.
Quelle: § 79 GModG
Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?
Spätestens bei der Besichtigung muss der Verkäufer oder Makler den Energieausweis oder eine Kopie vorlegen. Nach Abschluss des Kaufvertrags ist er dem Käufer unverzüglich zu übergeben.
Quelle: § 80 GModG
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis wird grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt. Nach bestimmten energetischen Änderungen kann vorher ein neuer Ausweis erforderlich werden.
Quelle: § 79 GModG
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Was brauche ich?
Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Quelle: § 80 GModG
Welche Energieangaben gehören in eine Immobilienanzeige?
Liegt bei Veröffentlichung einer kommerziellen Anzeige bereits ein Energieausweis vor, gehören unter anderem Ausweisart, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentliche Energieträger sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Effizienzklasse in die Anzeige.
Quelle: § 87 GModG
Kann ein Verstoß ein Bußgeld auslösen?
Ja. Bestimmte Verstöße gegen Vorlage-, Übergabe- und Anzeigenpflichten können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Quelle: § 108 GModG
