MICHAEL GIESEIMMOBILIENBERATUNG & BEWERTUNG

Michael Giese Immobilienberatung · EIGENTÜMERENTSCHEIDUNG

Immobilie verkaufen oder weitervermieten?

Diese Entscheidung ist keine Glaubensfrage. Sie lässt sich aus laufendem Ertrag, gebundenem Kapital, Investitionsbedarf, persönlichem Aufwand und dem realistisch erzielbaren Verkaufserlös herleiten. Eigentümer in Berlin-Pankow, Panketal und Bernau brauchen dafür zwei vollständige Rechnungen – eine für das Halten und eine für den Verkauf.

Messingwaage und grüne Fachbücher im natürlichen Tageslicht
ERTRAGNetto statt Brutto

Nicht die Kaltmiete, sondern der nachhaltige Überschuss zählt.

LIQUIDITÄTKapital freisetzen

Der Nettoverkaufserlös zeigt den tatsächlichen Spielraum.

AUFWANDZeit und Risiko

Verwaltung, Mietausfall und Instandhaltung gehören in die Rechnung. Auch Mietminderungen wegen Mängeln können Ertrag und Aufwand verändern.

HORIZONTZiele entscheiden mit

Lebensplanung und Vermögensstruktur sind keine Nebensache.

ENTSCHEIDUNGSMATRIX

Drei Ergebnisse sind möglich – nicht nur Ja oder Nein

Eine gute Analyse kann zum Verkauf, zum Weitervermieten oder zu einer gezielten Vorbereitungsphase führen. Entscheidend ist, dass beide Handlungswege mit denselben belastbaren Objekt- und Marktdaten verglichen werden.

OPTION 1

Jetzt verkaufen

Wenn der Nettoerlös sinnvoll eingesetzt werden kann, Investitionsrisiken steigen oder das Objekt nicht mehr zur eigenen Strategie passt.

OPTION 3

Erst vorbereiten

Wenn Unterlagen, Mietvertrag, Modernisierung oder steuerliche Einordnung vor einer Entscheidung geklärt werden müssen.

RECHNUNG FÜR DAS HALTEN

Was von der Miete wirklich übrig bleibt

1

Nettokaltmiete

Tatsächlich vereinnahmte Miete – nicht die theoretisch gewünschte Marktmiete.

2

Nicht umlagefähige Kosten

Eigentümeranteile, Verwaltung und weitere nicht auf Mieter übertragbare Kosten.

3

Instandhaltung

Eine realistische Reserve für Gebäude, Wohnung und absehbare Maßnahmen.

4

Mietausfall und Leerstand

Auch bei guter Vermietung bleibt ein Risiko, das nicht mit null angesetzt werden sollte.

5

Finanzierung

Zins, Tilgung und mögliche Anschlussfinanzierung beeinflussen die Liquidität unterschiedlich.

6

Steuerliche Wirkung

Einkünfte, Werbungskosten und Abschreibung individuell und getrennt prüfen.

Die einfache Kontrollfrage:

Würden Sie die Immobilie heute zum aktuellen Marktwert erneut kaufen, wenn Sie Ertrag, Kosten, Risiko und Arbeitsaufwand kennen? Ein ehrliches Nein ist ein Signal zur vertieften Verkaufsprüfung.

Steuerliche Einordnung der Vermietung: § 21 EStG – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

RECHNUNG FÜR DEN VERKAUF

Der Angebotspreis ist noch kein verfügbarer Nettoerlös

Ausgangspunkt ist ein nachvollziehbar hergeleiteter Marktwert. Davon müssen noch offene Darlehen, mögliche Ablösekosten, verkaufsbezogene Aufwendungen und eine mögliche steuerliche Belastung getrennt geprüft werden. Erst der verbleibende Betrag lässt sich mit dem Nutzen des Weitervermietens vergleichen.

Der Verkehrswert wird nach § 194 BauGB durch den am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Preis bestimmt. Persönliche Preiswünsche oder frühere Investitionen ersetzen diese Markteinordnung nicht.

§ 194 BauGB – Verkehrswert

STEUERN NICHT ERRATEN

Zehn Jahre sind eine wichtige Regel – aber keine Universalantwort

Privates Veräußerungsgeschäft

§ 23 EStG erfasst Grundstücksverkäufe grundsätzlich, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen.

Eigennutzung

Das Gesetz enthält Ausnahmen für bestimmte Zeiträume der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. Die konkrete Nutzungshistorie zählt.

Einzelfallprüfung

Erbschaft, Schenkung, Betriebsvermögen, frühere Abschreibungen und weitere Umstände können die steuerliche Bewertung verändern.

Maßgebliche Vorschrift: § 23 EStG. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.

AUFWAND UND RISIKO

Eine Immobilie hält sich nicht von allein

Mieter und Verwaltung

Kommunikation, Abrechnung, Erhöhungen, Neuvermietung und Konflikte brauchen Zeit oder verursachen Verwaltungskosten.

Technischer Zustand

Dach, Heizung, Leitungen, Fassade, Fenster und Gemeinschaftseigentum können erhebliche künftige Liquidität binden.

Regulatorik

Mietrecht, energetische Anforderungen und Dokumentationspflichten verändern Aufwand und Handlungsspielraum.

Klumpenrisiko

Ein einzelnes Objekt kann einen großen Teil des Vermögens an einem Standort und in einer Anlageklasse konzentrieren.

Finanzierung

Restlaufzeit, Zinsbindung und Anschlusskonditionen gehören in beide Szenarien – Halten und Verkaufen.

Persönlicher Horizont

Ruhestand, Erbfolge, Umzug, Familienplanung und gewünschte Liquidität sind sachliche Entscheidungsfaktoren.

VERMIETET VERKAUFEN

Ein bestehender Mietvertrag schließt den Verkauf nicht aus

Nach § 566 BGB tritt der Erwerber grundsätzlich in die Rechte und Pflichten des bestehenden Mietverhältnisses ein. Für den Verkauf zählen deshalb nicht nur Wohnfläche und Lage, sondern auch Miethöhe, Vertragsgestaltung, Zustand, Unterlagen und die passende Käufergruppe.

Nu mal ehrlich: „Erst leer bekommen, dann sehen wir weiter“ ist keine belastbare Strategie. Erst Rechtslage und wirtschaftliche Wirkung prüfen, dann den Verkaufsweg festlegen.

§ 566 BGB – Kauf bricht nicht Miete

REGIONALER MARKT

Der richtige Weg kann in Pankow anders aussehen als in Panketal oder Bernau

Mietniveau, Käufernachfrage, Objektart und Mikrolage unterscheiden sich innerhalb des Kerngebiets. Eine Entscheidung auf Basis eines pauschalen Berliner oder Brandenburger Durchschnittswerts greift zu kurz.

BERLIN-PANKOW

Dichte Teilmärkte

Ortsteil, Wohnlage, Mietvertrag und Käufergruppe bestimmen, ob Eigennutzer oder Kapitalanleger erreichbar sind.

Immobilienmarkt Berlin →
PANKETAL

Zepernick und Schwanebeck

Grundstück, Gebäudetyp, Erreichbarkeit und lokale Nachfrage müssen objektbezogen bewertet werden.

Immobilienmarkt Panketal →
BERNAU BEI BERLIN

Stadt und Ortsteile

Vermietbarkeit und Verkaufsperspektive hängen von Lage, Zustand, Nutzung und konkretem Käufermarkt ab.

Immobilienmarkt Bernau →
ENTSCHEIDUNG IN FÜNF SCHRITTEN

Beide Wege mit denselben Daten vergleichen

  1. Objekt und Mietverhältnis vollständig erfassen: Verträge, Kosten, Zustand und anstehende Maßnahmen.
  2. Nachhaltigen Überschuss berechnen: inklusive Reserven, Ausfall und Finanzierung.
  3. Marktwert und Nettoerlös herleiten: nicht Angebotspreise mit realen Kaufpreisen verwechseln.
  4. Steuer und Finanzierung prüfen: individuell und vor einer verbindlichen Verkaufsentscheidung.
  5. Persönliches Ziel festlegen: Einkommen, Liquidität, Entlastung, Erbfolge oder neues Investment.
BERATUNG VOR ENTSCHEIDUNG

Verkaufen oder weitervermieten – was passt zu Ihrer Situation?

Wir stellen Halte- und Verkaufsszenario nachvollziehbar gegenüber.

Situation besprechen
Kurz beantwortet

Häufige Fragen von Eigentümern

Wann ist der Verkauf einer Immobilie eher sinnvoll?

Ein Verkauf kann sinnvoll sein, wenn Kapital für andere Ziele benötigt wird, größere Investitionen anstehen, der laufende Überschuss schwach ist oder die Vermieteraufgaben nicht mehr zur eigenen Lebensplanung passen. Entscheidend ist der Nettoerlös nach Darlehen, Kosten und möglicher Steuer – nicht allein ein hoher Angebotspreis.

Wann spricht mehr für das Weitervermieten?

Für das Halten spricht ein dauerhaft tragfähiger Überschuss, eine passende Finanzierung, beherrschbarer Instandhaltungsbedarf und die Bereitschaft, Vermietungsrisiken und Verwaltung weiter zu tragen. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob die Immobilie im eigenen Vermögen eine sinnvolle Rolle erfüllt oder zu viel Kapital in einem einzelnen Objekt bündelt.

Wie berechne ich den wirklichen monatlichen Überschuss?

Ausgangspunkt ist die Nettokaltmiete. Davon werden nicht umlagefähige Betriebskosten, Verwaltung, realistische Instandhaltung, Mietausfallrisiko und Finanzierung abgezogen. Steuerwirkungen gehören separat mit Steuerberatung betrachtet. Eine Rechnung nur aus Miete minus Kreditrate ist regelmäßig zu kurz.

Ist ein Immobilienverkauf nach zehn Jahren immer steuerfrei?

Nein, eine pauschale Aussage wäre falsch. § 23 EStG enthält für private Grundstücksverkäufe grundsätzlich eine Zehnjahresfrist und Ausnahmen für bestimmte Eigennutzungsfälle. Erwerbsart, frühere Nutzung, Betriebsvermögen und weitere Umstände können die Einordnung verändern. Vor der Verkaufsentscheidung sollte der konkrete Fall steuerlich geprüft werden.

Kann ich eine vermietete Immobilie trotzdem verkaufen?

Ja. Der Verkauf beendet das Mietverhältnis grundsätzlich nicht; nach § 566 BGB tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten des bestehenden Mietverhältnisses ein. Mietvertrag, Ertrag, Zustand und Käuferzielgruppe sollten deshalb vor der Vermarktung vollständig aufbereitet werden.

Wie unterstützt Michael Giese bei der Entscheidung zwischen Verkauf und Vermietung?

Ertrag, Kosten, Marktwert, Investitionsbedarf und persönliche Ziele werden gemeinsam eingeordnet. So erhalten Sie eine unabhängige Grundlage für Ihre Entscheidung.

VERMIETERWISSEN

Erst Klarheit schaffen.

Ordnen Sie Mietvertrag, Ertrag, Kosten und Handlungsoptionen im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie ein.

Wobei hilft Ihnen dieses Wissen?

  • Wenn Angebotspreis und Verkehrswert verwechselt werden.
  • Wenn Unterlagen oder Flächenangaben Fragen aufwerfen.
  • Wenn Sie eine anstehende Eigentumsentscheidung vorbereiten.