MICHAEL GIESEIMMOBILIENBERATUNG & BEWERTUNG

Vermieterwissen · Verkauf vermieteter Wohnungen

Mietkaution beim Eigentümerwechsel: Wer haftet und zahlt zurück?

Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie wechselt nicht nur der Eigentümer, sondern auch die Verantwortung für die Mietsicherheit. Doch was gilt, wenn die Kaution nie weitergeleitet wurde oder der Verkäufer später noch haftet? Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage, typische Fehler und eine saubere Übergabe für Käufer und Verkäufer.

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Das Wichtigste in vier Punkten

Beim Verkauf entscheidet nicht die Überweisung allein.

01 · Rechtsnachfolge

Neuer Vermieter

Beim Verkauf bestehend vermieteten Wohnraums tritt der Erwerber grundsätzlich in Mietvertrag und Kautionsrechte ein.

02 · Rückzahlung

Erwerber verantwortlich

Nach Mietende ist grundsätzlich der neue Vermieter zur ordnungsgemäßen Kautionsabrechnung verpflichtet.

03 · Nachhaftung

Verkäufer bleibt im Risiko

Kann der Mieter die Sicherheit vom Erwerber nicht erlangen, sieht das Gesetz eine weitere Rückgewährpflicht vor.

04 · Geldanlage

Zinsen gehören dazu

Nachgewiesene Zinserträge erhöhen die Sicherheit; die Geldkaution ist grundsätzlich getrennt anzulegen.

§§ 566 und 566a BGB · Rechtsstand 13. Oktober 2026

Was das Gesetz bei vermietetem Wohnraum regelt.

Nach § 566 BGB gilt beim Verkauf von bereits überlassenem, vermietetem Wohnraum grundsätzlich „Kauf bricht nicht Miete“. § 566a BGB erstreckt diese Rechtsnachfolge auf die vom Mieter geleistete Sicherheit. Die Geldübergabe zwischen den Eigentümern und die Ansprüche des Mieters sind deshalb strikt zu trennen.

Außenverhältnis · Mieterseite

Der Käufer übernimmt die Kautionspflicht

Er kann sich bei einem fortbestehenden Mietverhältnis regelmäßig nicht einfach darauf berufen, der Verkäufer habe die Kaution behalten. Das bestätigt auch der BGH, Urteil VIII ZR 304/10. Ansprüche wegen Schäden und anderer Positionen müssen separat geprüft werden.

Innenverhältnis · Käufer und Verkäufer

Geld und Unterlagen eindeutig übergeben

Kaufvertrag und Übergabeunterlagen sollten regeln, wie Guthaben, Anlageform, Zinsen und etwaige Streitigkeiten behandelt werden. Diese vertragliche Abrechnung zwischen Eigentümern ersetzt die gesetzlichen Mieterschutzpflichten nicht.

Wichtiger Unterschied:

Die Haftung gegenüber dem Mieter folgt aus dem Gesetz. Wie Verkäufer und Käufer die Kaution wirtschaftlich miteinander verrechnen, ist eine eigene Frage. Das sollte bei der notariellen Vertragsgestaltung nicht offenbleiben.

Nachhaftung · § 566a Satz 2 BGB

Für Verkäufer kann die Sache nach dem Kauf weitergehen.

Der bisherige Vermieter ist nach dem Gesetz weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet, wenn der Mieter die Sicherheit bei Beendigung des Mietverhältnisses vom Erwerber nicht erlangen kann. Eine dokumentierte Überweisung an den Käufer ist daher wichtig, garantiert aber nicht automatisch das Ende aller gesetzlichen Ansprüche.

1 · KaufvorbereitungBestand klärenVertrag, Zahlungsbeleg, Anlageform und Zinsen aufnehmen.
2 · KaufabwicklungAusgleich regelnÜbertragung oder vertraglichen finanziellen Ausgleich belegen.
3 · EigentumswechselMieter informierenRichtige Vermieter- und Zahlungsdaten nachweisen und mitteilen.
4 · MietendeKaution abrechnenRückzahlung und berechtigte Forderungen sorgfältig unterscheiden.

Sonderfall: War das Mietverhältnis schon vor dem Eigentumsübergang beendet und der Mieter ausgezogen, greift die Rechtsnachfolge nicht ohne Weiteres; siehe BGH, VIII ZR 219/06.

Fiktives Rechenbeispiel · keine tatsächlichen Kontodaten

Nicht nur die ursprüngliche Kaution zählt.

Eine beispielhafte Geldkaution beträgt 2.400 Euro. Laut angenommenem Banknachweis sind bisher 32 Euro Zinserträge angefallen. Bei der Übergabe ist damit ein Kautionsbestand von 2.432 Euro zu klären. Das ist kein pauschaler Zinssatz und keine Berechnung für einen konkreten Mietvertrag.

Beispiel: ursprüngliche Sicherheit2.400 €Vom Mieter nachweislich geleistet
Unterstellte Zinserträge32 €Nur fiktive Beispielannahme
Rechenweg+Ursprüngliche Kaution und Zinsen addieren
Beispielhafter Kautionsbestand2.432 €Bei Übergabe nachweisbar abzustimmen
Für Käufer, Verkäufer und Verwaltung

Sieben Nachweise für eine saubere Übergabe.

  1. Mietverhältnis prüfen: Wer ist Mieter, läuft der Vertrag noch und welche Nachträge existieren?
  2. Kautionsvereinbarung sichern: Geldbetrag, Bürgschaft oder andere Sicherungsform feststellen.
  3. Leistung nachweisen: Zahlungsbelege, Kontoauszüge oder Bürgschaftsurkunde dokumentieren.
  4. Anlagestand ermitteln: Kontoinhaber, Trennung vom Privatvermögen und Zinserträge nach § 551 BGB belegen.
  5. Offene Punkte erfassen: Rückstände und streitige Forderungen nicht ungeprüft mit der Kaution verrechnen.
  6. Kaufvertrag und Protokoll abstimmen: Ausgleich, Übergabedatum, Unterlagen und Verantwortliche klar festhalten.
  7. Mieter informieren: Eigentumsübergang, zuständigen Ansprechpartner und Zahlungsdaten nachvollziehbar mitteilen.
Amtliche Quellen · geprüft am 13. Oktober 2026

Gesetz und Entscheidungen

Allgemeine Information für die private Wohnraumvermietung und den Verkauf vermieteter Immobilien. Keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Besonderheiten bei Gewerbemiete, Sicherungsformen, Zwangsversteigerung oder vorher beendeten Mietverhältnissen sind separat zu prüfen.

Kurz beantwortet

Sieben Fragen zur Mietkaution beim Eigentümerwechsel

Muss der neue Eigentümer die Kaution zurückzahlen?

Grundsätzlich ja, wenn das vermietete Wohnobjekt während eines bestehenden Mietverhältnisses verkauft wird. Nach § 566a BGB tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus der geleisteten Mietsicherheit ein. Ob bei Mietende Geld zurückzuzahlen ist, hängt unter anderem von berechtigten Ansprüchen und der Abrechnung ab.

Was ist, wenn der Verkäufer dem Käufer die Kaution nie überwiesen hat?

Die gesetzliche Haftung des Erwerbers nach § 566a BGB entfällt bei einem Verkauf während des bestehenden Mietverhältnisses nicht schon deshalb, weil die Kaution tatsächlich nicht weitergeleitet wurde. Das hat der BGH auch für eine Kette früherer Eigentümer hervorgehoben. Käufer sollten deshalb die Kautionsunterlagen und den Ausgleich vor dem Kauf verbindlich klären.

Haftet der bisherige Vermieter nach dem Verkauf weiter?

§ 566a Satz 2 BGB sieht eine fortbestehende Rückgewährpflicht des bisherigen Vermieters vor, wenn der Mieter die Sicherheit bei Mietende vom Erwerber nicht erlangen kann. Eine bloße Zahlungsbestätigung des Käufers sollte der Verkäufer daher nicht mit einer automatischen Haftungsbefreiung verwechseln.

Was passiert mit den Kautionszinsen?

Die Erträge einer als Geldsumme gestellten Wohnraummietkaution stehen grundsätzlich dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Bei der Eigentumsübertragung müssen deshalb nicht nur die ursprüngliche Summe, sondern auch der nachgewiesene Anlage- und Zinsstand berücksichtigt werden. Sonderregelungen gelten etwa für Studenten- und Jugendwohnheime.

Muss der Mieter an den Käufer eine neue Kaution bezahlen?

Nein, allein wegen des Verkaufs entsteht bei unverändert fortbestehendem Mietverhältnis grundsätzlich keine Pflicht, die bereits geleistete Sicherheit noch einmal zu stellen. Die gesetzliche Übernahme der Pflichten ist von der internen Abrechnung zwischen Verkäufer und Käufer zu trennen.

Gilt das auch, wenn der Mieter schon vor dem Verkauf ausgezogen ist?

Hier kann die Rechtslage anders sein. Der BGH hat entschieden, dass ein Erwerb erst nach beendetem Mietverhältnis und Auszug nicht zum gesetzlichen Eintritt in die frühere Miet- und Kautionsabrede führt. Dann ist grundsätzlich der bisherige Vermieter Ansprechpartner für die Abwicklung.

Welche Belege müssen Verkäufer und Käufer übergeben?

Sinnvoll sind Mietvertrag und Nachträge, Kautionsvereinbarung, Zahlungs- und Anlagebelege, aktueller Kontostand mit Zinsen, Bank- beziehungsweise Bürgschaftsdokumente sowie ein von beiden Seiten unterschriebenes Übergabeprotokoll. Auch bestehende Streitigkeiten und behauptete Gegenforderungen sind gesondert zu dokumentieren.

Vermieterwissen · vermietete Immobilien

Erst Klarheit schaffen.

Vor dem Verkauf einer vermieteten Wohnung zählt nicht nur der Preis. Mietvertrag, Kautionslage und laufende Verpflichtungen sollten Käufer und Verkäufer nachvollziehbar kennen. Michael Giese Immobilienberatung ordnet die wirtschaftlichen Optionen ein; strittige Haftungsfragen gehören in juristische Prüfung.

Wobei hilft Ihnen dieses Wissen?

  • Wenn Angebotspreis und Verkehrswert verwechselt werden.
  • Wenn Unterlagen oder Flächenangaben Fragen aufwerfen.
  • Wenn Sie eine anstehende Eigentumsentscheidung vorbereiten.